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Kinder helfen e.V. grenzenlos für Kinder… gefördert von
Initiative RAUCH
Bahnhofstraße 1 42551 VELBERT
Werden Sie Kinder helfen Partner ! JA – ich / wir werde Partner – mein Einsatz für Mitmenschlichkeit… ( ) 1€ pro Woche = 52 € Jahresförderbetrag
( ) 1€ pro Tag = 365 € Jahresförderbetrag
( ) Förderbeitrag für eine spezielle Hilfsaktivität - € ……………… (Ab € 100,--.oder mehr. Jeder Cent kommt an – es gibt keine Nebenkosten!)
( ) ich möchte helfen – Beitrittserklärung zum Verein.
( ) Bitte senden Sie mir eine Spendenbüchse mit Informationsaufsteller.
Bitte Mitmachaufkleber (…. Anzahl) zusenden. Meine Zustimmungserklärung:
Name, Vorname / Firma ...................................................................................
Straße/Haus-Nr./Postfach ................................................................................
PLZ, Ort ...........................................................................................................
Tel. ......................................... E-Mail ..........................................................
Datum: ....................... Unterschrift/Stempel: ................................
Herzlichen Dank für Ihren Entschluss, zu helfen! Per Post oder Fax: 02051 312789 oder E-Mail: dein@velbert.plus |
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Kinder helfen e.V. Werden Sie Mitglied // Hauspartnerschaft // Geschichte // Satzung // AGB
Der Vorstand:
Hans - Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert
Jeder Cent kommt an – keine Nebenkosten.
Förderspendenkonto Sparkasse HRV DE43 3345 0000 0026 1933 00 (WELADED1VEL)
Tel. mobil Rauch 01704713526 Fax: 02051 312789 E-Mail: dein@velbert.plus
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Ziele:
Sensibilisierung für das Erkennen von Not - Öffentlichkeitsarbeit und Motivierung aller Bürger.
Die Unterstützung für das Engagement von Erzieherinnen/Erziehern sowie Pädagoginnen/ Pädagogen Kinder mit einzuladen und zu möglichen Hilfsaktivitäten anregen.
Dadurch soll Toleranz gefördert werden, die Einsicht darüber wie gut es einem selbst geht, der Wunsch zu teilen, sich für den anderen selbstlos einzusetzen.
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Die Geschichte von Kinder helfen e.V.
Im April 2000 wandte sich Hans-Jürgen Rauch, Besitzer eines Velberter Schuhhauses, mit der Frage an die Gesamtschule Velbert, ob Interesse bestände, bei einer Schuhputzaktion für einen guten Zweck mitzumachen. Die Abteilungsleiterin Antje Traude, war neugierig und sagte zu. Schon beim ersten Stadtfest in der Friedrichstraße putzten Gesamtschüler eifrig ihren Mitbürgern die Schuhe. Das Echo bei den Velbertern und in der Presse war groß, vielleicht auch deshalb, weil Antje Traude im Internet den konkreten GUTEN ZWECK gefunden hatte: Das KINDERDORF PERU - www.kinderdorf-peru.de . Es wurde 1989 von Robert und Gudrun Lemli gegründet und bietet Straßenkindern von Lima ein Zuhause. Beeindruckend fanden alle die Tatsache, dass die Lemlies 1995 ihre Modegeschäfte verkauften, um ein Kinderdorf zu bauen. Die Verwaltungskosten tragen Robert und Gudrun Lemli. Bei der Vorbereitung der Schuhputzaktion in der Schule wurde allen Beteiligten schnell klar, wie schwer Dienen und Betteln sind. Bei der Umsetzung in die Tat auf dem Stadtfest hat so manche Hand und manche Stimme gezittert. Aber der persönliche und finanzielle Gewinn konnten sich sehen lassen. Robert und Gudrun Lemli waren auch da und informierten und zeigten schöne peruanische Volkskunst. Alle waren sich einig, dass nach dieser Aktion nicht Schluss sein konnte. Mit einem Sponsorenlauf von über 450 Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Velbert konnten 30.000,--DM für den Bau des Kinderhauses erlaufen werden.
Inzwischen hatten die Velberter Gesamtschüler schon viel gelernt über die politische und wirtschaftliche Situation der Menschen und insbesondere der Kinder in Peru. Im Vergleich wurde der Blick geschärft für Ungerechtigkeit. Es entstand die Idee, ein Buch zu machen, Sponsoren dafür zu finden, und den Erlös in voller Höhe, dem Kinderdorf zukommen zu lassen. Das Thema sollte sein: MEINE TRAUMSCHULE. Und schreiben sollten darüber Gesamtschüler und peruanische Kinder aus dem Kinderdorf. Dies wurde eine unglaublich spannende und auch sehr nachdenklich stimmende Arbeit. Antje Traude und Hans-Jürgen Rauch nannten die Bücher GEDANKENBÜCHER.
Das Gedankenbuch 1 war übrigens nicht nur wegen der Erstellung der Texte eine echte Gemeinschaftsleistung. Es wurde auch in der Freizeit von vielen freiwilligen Helfern wochenlang gestanzt, gelegt und spiralisiert und mit großem Erfolg für 5€ verkauft. Nach diesem Erfolg konnten und wollten alle Beteiligten weitermachen und so wurde das Gedankenbuch 2 ins Leben gerufen. Immer mehr trat die Frage in den Vordergrund: Wie geht's denn eigentlich den Kindern dieser Welt? So ähnlich wie uns? Was haben sie für Vorstellungen und Wünsche für ihre Zukunft? Wir könnten ja mal die Austauschschulen in den USA und Belgien befragen und natürlich unsere Freunde im Kinderdorf - und uns selbst. Unter dem Titel MEINE WELT IM JAHR 2017 entstand das Gedankenbuch 2. Alle Texte wurden übrigens vor dem Anschlag auf das WTC in New York geschrieben. Und dann das Gedankenbuch 3 mit dem Thema: MEINE ANGST und was ich dagegen tun kann. Das war das bisher schwerste Thema, denn es ist viel geschehen, das uns große Angst macht. Ihre größten Ängste verdrängen und verheimlichen Menschen am meisten. Dieses Buch gibt einen tiefen Einblick in die Seelen unserer Kinder. In dieser Zeit wurde die CASA VELBERT im Kinderdorf gebaut und wir haben dafür gesammelt. Gemeinsam wollten wir nach Lima reisen - die Flüge waren gebucht. Antje Traude und "Ihre Kinder".
2003 war überschattet durch den tragischen Tod von Antje Traude. Gemeinsam hatten wir diesen Verein gegründet und freuten uns bis zur letzten Stunde über die gute Entwicklung. Ihr Wirken in der Gesamtschule Velbert erzeugte ein wunderbares Zusammenwirken und brachte den beteiligten Kindern unschätzbare Erkenntnisse für ihr weiteres Leben.
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Satzung
27.11.2001
Präambel des Vereines Kinder helfen e.V.
Die Initiatoren Antje Traude und Hans – Jürgen Rauch haben sich zum Ziel gesetzt,eine humanitäre Einrichtung zu gründen, welche weltweit notleidende Kinderunterstützt durch vielfältige Hilfsaktionen, für die Spendengelder aufgebracht werden.Die Ausarbeitung der Projektziele und die Arbeit daran soll mit intensiver Einbeziehung und Mitarbeit von Kindern erreicht werden. Dadurch soll Toleranz, die Einsicht darüber wie gut es einem selbst geht, der Wunsch zu teilen, sich für den anderen einzusetzen, selbstlos Gutes zu tun, gefördert werden.
Antje Traude und Hans – Jürgen Rauch
SATZUNG des Vereines Kinder helfen e.V. §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „ Kinder helfen e.V.“ und hat seinen Sitz in Velbert. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Velbert eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 Ziel und Zweck Der Verein versteht sich als eine humanitäre Einrichtung und unterstützt durch vielfältige Hilfsaktionen, mit denen Spendengelder aufgebracht werden, zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen - notleidende Kinder weltweit. Im Sinn einer Mittelbeschaffungskörperschaft sammeln wir Mittel und fördern damit auch andere Körperschaften für steuerbegünstigte Zwecke.
Kinder helfen wünscht in besonderer Weise bei der Ausarbeitung der Projektziele und der Arbeit daran die intensive Mitarbeit von Kindern. Dadurch wird gefördert: Toleranz, die Einsicht darüber wie gut es einem selbst geht, der Wunsch zu teilen, sich für den anderen einzusetzen, selbstlos Gutes zu tun.
Das besondere an diesem Verein ist die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche in guten Lebenssituationen sich auseinandersetzen mit Lebensumständen armer Kinder. Aus dieser Auseinandersetzung gelangen sie zu der Aufforderung, für andere etwas zum Besseren verändern zu wollen.Der Verein Kinder helfen konzentriert sich sehr gezielt darauf, dass jedes verfolgte Projekt umfangreich und nachhaltig zu Ende geführt wird. Der Verein will sich für das Wohl, die Aus- und Weiterbildung und die Perspektiven von Kindern in aller Welt und vor Ort einzusetzen.Er soll dies insbesondere erreichen durch (a) Verständnis für den Anderen und die Förderung der Mitmenschlichkeit. (b) Unterstützung und Förderung junger Menschen. (c) Entwicklung von Projekten und Schaffung von Informationsplattformen. (d) Förderung guter Nachbarschaft und Integration ausländischer Mitbürger.
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§3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Vereinszweck ist auf das Wohl von Kindern und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und auch nicht auf die Förderung von Einzelinteressen gerichtet. (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung im Bereich der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht. Sie dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Auslagen können ersetzt werden. (5) Der Verein ist überparteilich und konfessionell ungebunden. Er kann sich bei der Verfolgung seiner Ziele kompetenter in- und ausländischer Hilfspersonen bedienen. P.S.: Geförderte Projekte sollen nach Möglichkeit ein DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) Spenden Siegel tragen. Abweichungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder können neben Einzelpersonen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vereinigungen werden, sofern sie die Satzungen anerkennen und nach ihr handeln wollen. (2) Als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgenommen werden, die den Verein durch regelmäßige finanzielle Zuwendung fördern. (3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung (4) Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung Personen ernennen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Austritt aus dem Verein ist nur durch schriftliche Erklärung an die Vorsitzenden mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. (2) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod oder den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. (3) Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten den Verein schädigt, die Satzung in grober Weise missachtet oder seinen Beitrag trotz schriftlicher Mahnung nach Ende des Geschäftsjahres noch nicht gezahlt hat. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Auf Einspruch des ausgeschlossenen Mitgliedes kann eine Mitgliederversammlung die Wiederaufnahme mit dem früheren Aufnahmedatum beschließen. (4) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle aus der Vereinszugehörigkeit erwachsenen Rechte und Pflichten. Der Verein behält jedoch das Recht, rückständige Beiträge einzuziehen.
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§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern. (2) Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, in der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, die festgelegten Beiträge zu entrichten und den Vorstand zu unterstützen. (4) Die fördernden Mitglieder sind verpflichtet, die mit dem Vorstand getroffenen Vereinbarungen über regelmäßige finanzielle Zuwendungen an den Verein einzuhalten.
§7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand.
§8 Aufgaben und Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. (2) Aufgaben der Mitgliederversammlung im 1. Halbjahr sind insbesondere
a) Entgegennahme des Jahresberichts, b) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts, c) Entlastung des Vorstandes, d) Wahl des Vorstandes, e) Wahl der Rechnungsprüfer, f) Beschlußfassung über Anträge, g) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder es 1/4 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des zu behandelnden Tagesordnungspunktes oder die Rechnungsprüfer beantragen. (3) Die Mitgliederversammlung wird von dem geschäftsführenden Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muß den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich zugegangen sein. Als Zugangstag gilt der Tag nach der Aufgabe der Einladung bei der Post. (4) Anträge von Mitgliedern sollten mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
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§9 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht und Protokollführung in der Mitgliederversammlung
(1) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der geschäftsführende Vorsitzende. (2) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Firmen und Institutionen können ihr Stimmrecht auch durch Angestellte, Verbände und Vereine auch durch Mitglieder ausüben, denen dafür eine schriftliche Vollmacht erteilt worden ist. Jeder Anwesende darf nur eine Stimme abgeben. (4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§10 Abstimmungen und Wahlen in der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, durch Handzeichen mit einfacher Stimmenmehrheit. Es ist geheim mit Stimmzetteln abzustimmen, wenn mindestens 1/5 der anwesenden Mitglieder es verlangt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (2) Wahlen werden durch Handzeichen vorgenommen. Auf Antrag eines Mitgliedes oder, wenn mehr Kandidaten als erforderlich zur Wahl stehen, sind sie geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird dieser Stimmenanteil nicht erreicht, entscheidet in einem zweiten Wahlgang die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los, das von dem bei diesem Wahlgang amtierenden Vorsitzende zu ziehen ist. (3) Bei Abstimmungen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht zur Berechnung der Mehrheit mit.
§11 Zusammensetzung des Vorstandes, gesetzliche Vertretung
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus a) dem geschäftsführenden Vorsitzenden Hans – Jürgen Rauch, er ist Vorsitzender auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt, b) höchstens 2 Beisitzern. (2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende.
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§12 Wahl des Vorstandes, Abberufung von Vorstandsmitgliedern
(1) Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. (2) Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Wahlzeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist zulässig. (3) Auf Antrag des Vorstandes, der Rechnungsprüfer oder von 1/4 der ordentlichen Mitglieder kann die Mitgliederversammlung ein gewähltes Vorstandsmitglied abberufen. Die Abberufung ist nur zulässig, wenn die Tagesordnung diesen Punkt unter Nennung des Namen des Vorstandsmitgliedes, dessen Abberufung beantragt wird, enthält. Der Beschluß über die Abberufung bedarf einer ¾- Mehrheit.
§13 Aufgaben, Einberufung des Vorstandes, Verfahren in den Vorstandssitzungen
(1) Der Vorstand leitet den Verein. Insbesondere obliegen ihm a) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Durchführung ihrer Beschlüsse, b) die Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung c) die Verwaltung des Vereinsvermögens,
(2) Der Vorstand ist von den geschäftsführenden Vorsitzenden oder in deren Auftrag durch ein anderes Vorstandsmitglied bei Bedarf einzuberufen sowie unverzüglich, wenn 3 Vorstandsmitglieder es schriftlich unter Angabe des zu behandelnden Tagesordnungspunktes beantragen. (3) Für den Vorsitz, die Abstimmungen und die Protokollführung in den Vorstandssitzungen gelten die §§ 9 und 10 entsprechend. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
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§14 Rechnungsprüfer
(1) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte mindestens zwei nicht dem Vorstand angehörende Rechnungsprüfer für eine Amtszeit von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe zu prüfen, ob sich der Vorstand bei seinem Finanzgebaren sachgerecht verhalten hat. Über das Ergebnis ihrer Prüfung berichten sie der Mitgliederversammlung Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen mindestens zwei Rechnungsprüfer zusammenwirken.
§15 Satzungsänderungen
(1) Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder. Sie sind nur zulässig, wenn die Tagesordnung diesen Punkt enthält. (2) Die mit der Einladung übersandte Tagesordnung darf nur dann wegen eines Antrages auf Satzungsänderung ergänzt werden, wenn dieser mindestens 10 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen und mindestens 3 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung mit dem Zusatz zur Tagesordnung den Mitgliedern zugegangen ist.
§16 Auflösung des Vereins
(1) Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von der Hälfte der ordentlichen Mitglieder des Vereins unterzeichnet sein. Der Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Mehrheit von3/4 der anwesenden Mitglieder. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Das Vermögen soll dann dem Verein Not neben Dir! e.V. welcher ebenfalls steuerbegünstigt ist übergeben werden.
§17 Schlußbestimmung
Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des BGB über den eingetragenen Verein.
Velbert, den 27. November 2001
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 27. November 2001 angenommen. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Velbert unter VR 1076 am 26.04.2002.
Das Finanzamt Velbert erteilte die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit am 11.06.2002 unter der Steuernummer 139/5884/0626 VST.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich: Die Internetdomains: velbert-in.de / niederberg-in.de / offlineund.online / velbert.plus kinderhelfen.de / kinder-helfen.de / notnebendir.de / kinderweltspiele.de ci–buy.com / ci–buy.de / best-shoes.com / best-shoes.de /
werden von der INITIATIVE RAUCH GmbH. betrieben. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Nutzer (Verkäufer oder Besteller) und der INITIATIVE RAUCH GmbH. gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Geschäftsausübung im Internet vorliegenden Fassung.
§ 2 Vertragsabschluss: Vertragspartner und Verkäufer bzw. Dienstleister ist die INITIATIVE RAUCH GmbH.. Diese verpflichtet sich zur Ausführung der Bestellung, wenn sie den Auftrag bestätigt hat, zu den Bedingungen der Webseite und vorbehaltlich der ausreichenden Eigenbelieferung der INITIATIVE RAUCH GmbH..- als – „solange der Vorrat reicht“.
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Der Mindestbestellwert liegt bei € 50,--.
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Ab der zweiten Bestellung kann die Lieferung mit Rechnung erfolgen. Wird die Rechnungssumme nicht innerhalb der Zahlungsfrist aus der Rechnung beglichen, ist die INITIATIVE RAUCH GmbH. zur Berechnung von Verzugszinsen nach §288 – 2 BGB von 5% p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechtigt.
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Wünscht der Besteller die Versendung per Nachnahme oder Express, so ist der Versender dazu berechtigt, unabhängig vom Bestellwert dafür einen entsprechenden Zuschlag zu berechnen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt Die an den Besteller gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der INITIATIVE RAUCH GmbH..
§ 6 Belieferung Im Falle von höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger Belieferung oder keiner Belieferung der INITIATIVE RAUCH GmbH. oder Nichtverfügbarkeit der Waren und/oder Dienstleistung ist die INITIATIVE RAUCH GmbH. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller wird in diesem Fall unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit und den hiermit verbundenen Rücktritt vom Vertrag durch die INITIATIVE RAUCH GmbH. möglichst per eMail informiert. Etwaige vom Besteller bereits erbrachte Gegenleistungen (Zahlungen) werden dem Besteller in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- oder Erfüllungsansprüche, stehen in diesem Fall dem Besteller nicht zu.
§ 7 Widerrufsrecht - Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie das letzte Stück der Ware in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben müssen Sie uns - die RAUCH G.m.b.H., Geschäftsführer Hans – Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, D 42551 Velbert, 02051 52780 – dein@velbert.plus - Ust.ldNr. DE813847649. Mittel einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) Über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (beider wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerspruchrechts vor Ablauf der Widerspruchsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs – Wenn Sie diesen Vertrag widerufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten ( mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sih daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Füt diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenden Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paktversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. (Ort / Datum / Adresse / Unterschrift des Verbrauchers)
Rückgaberecht – Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax oder E_Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücksendungsverlangen hat zu erfolgen an die INITIATIVE RAUCH GmbH., Geschäftsführer Hans – Jürgen Rauch, Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert, 02051 52780.
Rückgabefolgen – Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sachen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen von Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
§ 8 Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist für die Sachen beträgt zwei Jahre. Wenn Sie Mängel an der gelieferten Ware bei Anlieferung oder später feststellen, sollten Sie unverzüglich die INITIATIVE RAUCH GmbH. durch eine Mängelrüge in Kenntnis setzen.
Wir bedauern ein solches Vorkommnis, bitten aber zu beachten, dass im übrigen die gesetzlichen Regelungen gelten.
$ 9 Gewährregelungen Hier gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir bitten unsere Kunden die INITIATIVE RAUCH GmbH. unverzüglich zu Informieren, wenn ein Mangel festgestellt werden sollte.
§ 10 Sonstige Bestimmungen - Salvatorische Klausel Sollte die eine oder andere Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter.
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Impressum
RAUCH GmbH. Bahnhofstraße 1, 42551 Velbert,
Geschäftsführer Hans - Jürgen Rauch
UST-IdNr.: DE813847649, Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal HRB 17296 St.Nr. 139 5820 0588
Tel.: 01704713526, Fax: 02051/312789, E-Mail: best-shoes@t-online.de
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